Badewärter
Bader und Barbiere waren bis 1852 Wundärzte,ab 1852 wurde durch Gesetz die Ausbildung von Chirurgen und Ärzte (Internisten) einheitlich durch Studium geregelt.
Zu den Aufgaben des Baders gehörten Kopfwaschen, Haareschneiden und -kämmen, das Rasieren der männlichen Gäste sowie kleinere chirurgische Eingriffe, Aderlaß, Schröpfen, Wundversorgung und Verabreichen von Abführmitteln durch Klistiere.