Freistellenbesitzer = Bauer
Bauer: Bewirtschafter von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken in Verbindung mit einem Hof (Wirtschaftsgebäude), oft eingeschränkt auf solche kleinerer oder mittelgroßer Betriebe. Heute ist die Bezeichnung Bauer stark landschaftlich bedingt und besonders in Gebieten mit dem alten Anerbenrecht verbreitet. Mindestvoraussetzung für die Zuerkennung der Bezeichnung Bauer ist eine Hofgröße, die die Existenz einer bäuerlichen Familie aus dem Ertrag des Hofs gewährleistet.